Rechtsanwalt

Nicht selten kommt es zwischen Beschäftigten (Angestellte, Arbeiter) im öffentlichen Dienst oder den Beamten auf der einen und den kommunalen Arbeitgebern bzw Dienstherrn auf der anderen Seite zu Rechtsstreitigkeiten. Auch der Personalrat kann in bestimmten Fällen klagen. Betroffen sind das Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Personalvertretungsrecht (Öffentliches Dienstrecht).

Zwar besteht in vielen Verfahren kein Anwaltszwang (z.B. vor dem Verwaltungsgericht). Aufgrund der Komplexität des Rechts und gerichtlicher Verfahren ist ein Rechtsanwalt jedoch meist zu empfehlen.

Daneben sind die Kommunen natürlich auch in diversen weiteren Rechtsgebieten wie Verwaltungsrecht (z.B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht) oder Privatrecht von Klagen betroffen.

Rechtsanwaltssuche:
Jeder zugelassene Rechtsanwalt kommt in Betracht. In vielen Fachgebieten wie Arbeitsrecht oder Verwaltungsrecht (einschl. Beamtenrecht) sollte jedoch ein qualifizierter Fachanwalt beauftragt werden. Es ist nicht leicht, einen qualifizierten und erfahrenen Rechtsanwalt in der Umgebung jedes Wohnortes zu finden. Dies gerade, wenn komplizierte Fälle betroffen sind.

Es empfiehlt sich daher in vielen Fällen, auf eine telefonische oder auch schriftliche Rechtsberatung und Vertretung durch einen erfahrenen, aber entfernteren Anwalt zu setzen.

Rechtsanwaltsgebühren:
Für einen Anwalt fallen Gebühren an, die sich nach dem Streitwert richten. Daneben fallen im Falle von Klagen auch Gerichtskosten an. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese Ihre Kosten. Mitglieder von Gewerkschaften wie z.B. Komba oder Ver.di können sich in den beruflichen Angelegenheiten kostenlos von den gewerkschaftlichen Rechtsanwälten beraten und vertreten lassen.

Sofern Sie die Kosten selbst tragen müssen, empfiehlt sich, die Chancen und die Risiken eines Rechtsstreits abzuwägen. Manche Streitigkeiten können auch außergerichtlich durch einen als Mediator zugelassenen Rechtsanwalt geklärt werden.


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