Entgeltgruppen TVöD
Die Entgeltgruppen werden im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA) und im Tarifvertrag Bund (TVöD Bund) zumeist mit E 1 bis E 15 bezeichnet. Die Bezeichnungen sind dabei ähnlich zu den Besoldungsgruppen A 1 bis A 15 der Beamten.Die einzelnen Entgeltgruppen im Tarifvertrag öffentlicher Dienst:
- E 1 TVöD
- E 2 TVöD
- E 3 TVöD
- E 4 TVöD
- E 5 TVöD
- E 6 TVöD
- E 7 TVöD
- E 8 TVöD
- E 9 a TVöD
- E 9 b TVöD
- E 9 c TVöD
- E 10 TVöD
- E 11 TVöD
- E 12 TVöD
- E 13 TVöD
- E 14 TVöD
- E 15 TVöD
- Sozial- und Erziehungsdienst: Entgeltgruppen S 2 - S 18, siehe Entgelttabelle TVöD SuE
- Beschäftigte in der Pflege: Entgeltgruppen P 5 - P 16, siehe P-Tabelle
- Notfallsanitäter: Entgeltgruppe N, siehe Notfallsanitäter Verdienst
Die Eingruppierung der Beschäftigten richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten. Zumeist wird anhand einer Stellenbeschreibung eine Stellenbewertung vorgenommen.
Die Zugangsvoraussetzung der Entgeltgruppen lauten in der Regel:
- E 1- E 4: An- und Ungelernte
- E 5 - E 9a: mindestens 2- oder 3-jährige Berufsausbildung
- E 9b - E 12: Fachhochschulstudium oder Bachelor
- E 13 - E 15: wissenschaftliches Hochschulstudium oder Master
- Brauche Informationen zur Stellenbewertung
- Gehalt im Öffentlichen Dienst - TVöD
- Einstufung Angestellte
- Entgeltgruppe 6 nur mit Angestelltenlehrgang I
- Laufbahn zum Beamten oder Angestellter bleiben?
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