Altersteilzeit Öffentlicher Dienst

Mit der Altersteilzeitarbeit wird älteren Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ein gleitender oder ein vorzeitiger Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Dies erfolgt durch eine Reduzierung der Arbeitszeit im Teilzeitmodell oder im Blockmodell (Arbeitsphase / Freistellungsphase), das am häufigsten gewählt wird.

Abzugrenzen ist die Altersteilzeit von der Frührente mit der Erwerbsunfähigkeitsrente (z.B. bei Erkrankungen von Herz, Rücken, Psyche) und sonstigen Regelungen zur Teilzeit (z.B. TVöD Teilzeit).

Diese Seite widmet sich den Regelungen für Tarifbeschäftigte (auch: Arbeitnehmer, Angestellte / Arbeiter). Zur Altersteilzeit für Beamte.

Vorteile und Nachteile der Altersteilzeit:
Für die Beschäftigten ergibt sich durch die Altersteilzeit die Chance, das Leben im höheren Lebensalter noch einmal genießen zu können und z.B. mehr reisen zu können. Allerdings ist die Altersteilzeit auch mit finanziellen Einbußen und einem Wegfall der beruflichen Kontakte verbunden.
Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls meist von der Altersteilzeit, denn er kann seine Belegschaft verjüngen und dadurch Kosten senken. Ferner wird mit einer Verjüngung der Arbeitskräfte vielfach eine höhere Innovationskraft in Verbindung gebracht. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass das Wissen und die Erfahrungen der ausscheidenden Beschäftigten verloren gehen.
Schließlich profitiert auch der Staat, denn er kann die Arbeitslosigkeit senken.

Tarifverträge Altersteilzeit:
Zur Altersteilzeit wurden mehrere Tarifverträge geschlossen. Nachfolgend werden die wichtigsten Inhalte und Downloads angeboten. Abschließend nennen wir unsere Foren, an denen auch Sie teilnehmen können, und nennen einige Fragen.

a) Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), 25.10.2020

Dieser Tarifvertrag regelt flexible Arbeitszeitregelungen für die Beschäftigten der Tarifverträge TVöD VKA, TV-V und TV-N. Der TV FlexAZ ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Eine Verlängerung ist momentan nicht absehbar.

I. Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
II. Altersteilzeit (ATZ)
§ 2 Inanspruchnahme von Altersteilzeit
§ 3 Altersteilzeit in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen
§ 4 Altersteilzeit im Übrigen
§ 5 Persönliche Voraussetzungen für Altersteilzeit
§ 6 Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
§ 7 Entgelt und Aufstockungsleistungen
§ 8 Verteilung des Urlaubs im Blockmodell
§ 9 Nebentätigkeit
§ 10 Verlängerung der Arbeitsphase im Blockmodell bei Krankheit
§ 11 Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 12 Dienst-/Betriebsvereinbarungen
III. Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)
§ 13 Flexible Altersarbeitszeit
IV. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14 Übergangsvorschriften
§ 15 Inkrafttreten, Geltungsdauer
zum Download TV FlexAZ

b) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ), 30.06.2000

gültig im Bereich der VKA (Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände) und
TdL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder)

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Voraussetzungen der Altersteilzeitarbeit
§ 3 Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit
§ 4 Höhe der Bezüge
§ 5 Aufstockungsleistungen
§ 6 Nebentätigkeit
§ 7 Urlaub
§ 8 Nichtbestehen bzw. Ruhen der Aufstockungsleistungen
§ 9 Ende des Arbeitsverhältnisses
§ 10 Mitwirkungspflicht
§ 11 Inkrafttreten, Geltungsdauer
zum Download TV ATZ

c) Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit für Ärztinnen und Ärzte (TV ATZ-Ärzte/VKA), 8.04.2008

zum Download TV ATZ-Ärzte/VKA

Beispielhafte Fragen zur Altersteilzeit im öffentlichen Dienst aus unseren Foren:

 Frage stellen
Anzeige
Flowers