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Weiterbildung Beamte mittlerer Dienst
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Nachricht |
Gast
Unregistered
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RE: Weiterbildung Beamte mittlerer Dienst
Hallöchen! Also, der Realschulabschluß reicht nicht für die FH, zumindest ist das mein aktueller Wissensstand. Du müßtest Fachabitur nachholen und dann Glück haben, dass Dich der Dienstherr danach die Laufbahnprüfung des gehobenen Dienstes machen läßt. Früher ging das auch mal über den sog. Aufstieg. Da war es auch egal, ob man Abi hatte oder nicht. Das wäre die absolute Sahnemöglichkeit, sofern es sie noch gäbe. Wenn Du nämlich schon Beamter im mittl. Dienst bist, würde sich das so auswirken, dass Du keine megaschwachen Anwärterbezüge bekämst, sondern Dein reguläres m.D.-Gehalt bis zum Ende der Ausbildung. Aber, ich glaube kaum, dass die heute noch so kulant sind. Im ö.D. wird nur noch auf die Leute drauf gehauen. Das ist heutzutage leider so. Vielleicht findet sich noch ein Kollege oder eine Kollegin hier ein, die ein bißchen mehr Ahnung vom Beamtenrecht hat. Etwas stutzig macht es mich, dass Du hier nachfragst. Als Frischling aus der Schule müßtest Du doch selber fit sein, wie ein Turnschuh*grins* Nichts für ungut! Ich drücke Dir fest die Daumen, dass sich eine adäquate Lösung für Dich finden läßt. Glück auf:-) Haegar
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| 20.05.2011 14:54 |
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Gast
Unregistered
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RE: Weiterbildung Beamte mittlerer Dienst
Hallo,
ich bin selbst auch Beamter im mittleren Dienst.
Weg 1:
Bei uns läuft es so, dass Anwärter den mittleren Dienst beginnen, nach der Laufbahnprüfung die Fachhochschulreife erwerben und dann den gehobenen Dienst im Rahmen der Laufbahnausbildung machen. In der Regel sprechen wir hier von Kolleg/innen ohne Kind und Kegel.
Weg 2:
Der andere Weg wäre, es gibt noch den Aufstiegslehrgang der bei uns alle zwei Jahre angeboten wird, da haste dann normale Bezüge (laufen ja weiter) und kannst dann bequem gehobenen Dienst machen, wenns net klappt ist auch nicht schlimm, kommste an den alten Bereich zurück, also völlig risikofrei.
Weg 3:
Man wartet bis das 45. Lebenshahr vollendet hat und macht den Prüfungsfreien Aufstieg, d.h. das geht dann bis Besoldungsgruppe A 11 dann ist endgültig Ende.
Alle Wege unter der Annahme, dass Eignung, Leistung und Befähigung stimmen, entsprechende Stellen da sind und das ganze auch in den Beurteilungen entsprechend festgehalten wurde.
Grüße aus Hessen.
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| 12.08.2011 21:57 |
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