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Wahl Personalrat
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Nachricht |
Gast
Unregistered
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Wahl Personalrat
Hallo!
Kann jeder für die Wahl des PR aufgestellt werden?
Wie ist das, wenn ich zum Zeitpunkt der Wahl oder bereits vorher, bei Aufstellung des Wahlvorschlages (wann ist der denn?) mich im Sonderurlaub, längerer Krankheit, Mutterschutz/Erziehungsurlaub etc. befinde?
Ich habe gehört, dass man als Mitglied des PR nicht gekündigt werden kann?!
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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| 17.01.2012 10:46 |
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Gast
Unregistered
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RE: Wahl Personalrat
Ich gehöre keinem Personalrat an, weiß aber, dass es für die Personalratsarbeit in jedem Bundesland ein eigenes Personalvertretungsgesetz gibt. Dort müsstest Du für Dein Bundesland nachschauen.
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| 17.01.2012 19:09 |
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Roland
Experte
   
Beiträge: 53
Registriert seit: Jan 2011
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RE: Wahl Personalrat
wie schon geschrieben wurde, ist das in den jeweiligen Personalvertretungsgesetzen der Bundesländer geregelt.
Du musst dich informieren wann bei euch Personalratswahlen stattfinden. In der Regel wird der Zeitpunkt der Wahl fünf Monate vorher durch Aushang bekannt gegeben. Du kannst gewählt werden wenn du auch wahlberechtigt bist. Bei uns sind Beschäftigte die länger als sechs Monate unter Wegfall der Bezüge beurlaubt sind nicht wahlberechtigt. (gilt auch für Elternzeit)
Du kannst als Personalrat sehr wohl gekündigt werden. Jedoch hast du einen besonderen Kündigungsschutz.
Dein Beitrag hört sich für mich so an, als ob du nur Personalrat werden willst damit man dir nicht kündigen kann. Wenn dem so ist, dann finde ich ist das der falsche Weg. Personalrat wird man damit man sich für die Interessen und Belange seiner Kollegen einsetzt. Dabei scheut man auch keine Diskussionen und Ärger mit den Vorgesetzten. Personalräte haben immer ein offenes Ohr für die Probleme ihrer Kollegen und versuchen diese zu lösen.
So handhabe ich zumindest meine Personalratstätigkeit!
Gruß
Roland
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| 19.01.2012 08:47 |
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Gast
Unregistered
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RE: Wahl Personalrat
Selbstverständlich interessiert mich die Arbeit des Personalrates auch wenn es jetzt anders rüber gekommen ist.
Aus dem Personalvertretungsgesetz lassen sich zwar die Aufgaben des PR entnehmen, aber wie läuft es tatsächlich ab?
Welche Aufgaben hat der Vorsitzende (nicht freigestellt) und welche die weiteren PR-Mitglieder?
Manche Aufgaben bekommt man so nebenbei mit, aber halt nicht alles.
Hat man wirklich Mitspracherechte? Und wenn ja, wie weit gehen diese?
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| 23.01.2012 16:18 |
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