Hallo Steffi,
normalerweise läuft es so ab:
- Bist du in einem Zeitraum von 6 Monaten länger als 3 Monate dienstunfähig erkrankt, kann dich deine Dienststelle beim zust. Amtsarzt mit der Bitte um Untersuchung anmelden. Die drei Monate müssen übrigens nicht zusammenhängend sein. Auch gibt es Personalchefs, die dies lockerer oder strenger sehen.
- Du erhältst einen Untersuchungstermin vom Amtsarzt mit der Bitte, sämtliche Atteste, Bescheinigungen usw. mitzubringen. Gleichzeitig erhältst du einen umfangreichen Fragebogen, auf dem du Fragen zu deiner gesundheitlichen Verfassung beantworten sollst. Diesen Fragebogen bringst du dann ebenfalls mit oder schickst ihn vorab per Post zum Amtsarzt.
- Am Untersuchungstag selbst erfolgt zunächst ein ausführl. Gespräch mit dir. Danach ist eine körperliche Untersuchung vorgeschrieben (auch Blutdruck, Puls, Gewicht, usw.)
- Der Amtsarzt behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen bei deinen Hausärzten und Fachärzten anzufordern (falls notwendig).
- Das Untersuchungsergebnis wird deiner Dienststelle mitgeteilt. Gleichzeitig gibt d. Amtsarzt dem Dienstherrn auch Empfehlungen, wie es mit dir künftig weitergehen soll (z.Bsp. reduzierte Arbeitszeit, anderer Aufgabenbereich, Kur, Frühpensionierung, usw. usw.) Aus Gründen des Datenschutzes dürfen Amtsärzte nur die nötigsten Angaben gegenüber deinen Vorgesetzten machen. Details zu deiner gesundheitl. Situation dürfen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen genannt werden.
- Deine Vorgesetzten sind an die Empfehlungen des Amtsarztes nicht gebunden. So können sie dich evtl. in den Ruhestand schicken, obwohl Amtsarzt von baldiger Genesung ausgeht !
- Du selbst erhältst normalerweise eine Kopie des Untersuchungsberichts.
- Es gibt Fälle, in denen Vorgesetzte versuchen, Amtsärzte bereits im Vorfeld in die gewünschte Richtung zu lenken.
- Sollte es tatsächlich zu einer Frühpensionierung kommen, hast du einen Monat Zeit, Einwände dagegen vorzubringen. Notfalls, falls du wieder arbeiten möchtest, Ratschlag eines erfahrenen Anwalts einholen.
Nun zur Pensionshöhe:
Diese hängt von vielen Faktoren ab (Dienstjahre, Familienstand, Erziehungszeiten, Teilzeittätigkeit usw.)
Unter
http://www.beamtenversorgung.nrw.de kannst du dir deine Pension ausrechnen. Bei mir hat es bis auf 20 € gepasst. Das Progr. sieht nur auf den ersten Blick etwas verwirrend aus. Wichtig ist, dass man die Zeiten richtig eingibt und auch alle erforderlichen Unterlagen griffbereit hat.
Vielleicht kennst du aber auch vergleichbare Kolleginnen & Kollegen, die bereits in Frühpension gegangen sind und über ihre Pensionshöhe berichten.
Von einem befreundeten bayer. Justizvollzugsbamten (verh. , A 8, 2 Kinder ) weiß ich, dass er ca. 1650 € erhält (Krankenkasse ist noch abzuziehen).
Sein Alter / Dienstzeit wäre mit deinen Angaben weitgehend vergleichbar.
Es gibt aber zwischen den Bundländern unterschiedliche Handhabungen.
Wünsche dir alles Gute !
Gruß
Herbert