Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
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Enidan
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Beitrag: #1
Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
Hallo zusammen!
Meine Kollegen und ich haben uns die Frage gestellt, ob man als Verwaltungsfachangestellter (lehrgang 1)
den offiziellen "Aufstieg" in den gehobenen Dienst machen kann....also nicht als neue Ausbildung, sondern den Aufstieg, in dem man weiterhin seine normalen Bezüge bekommt und nicht kündigen muss....
Hoffe ihr wisst was ich meineSmile
Wäre für Antworten dankbar!


26.05.2011 11:08
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maennlich Katharina Offline
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Beitrag: #2
RE: Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
Das geht über den Angestelltenlehrgang II, damit kann man auch als Angestellter in den geh.D. (EG9-EG12).

Wenn man über 40 Jahre alt ist und Berufserfahrung hat, geht es auch ohne AII.
26.05.2011 19:18
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maennlich Katharina Offline
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Beitrag: #3
RE: Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
Ergänzend dazu:

Es gibt diesen Lehrgang nebenberuflich oder in Vollzeit. Wenn Dein Arbeitgeber Bedarf hat, wird er ihn auch bezahlen und auch Dein Gehalt weiter. Mein AG schickt z.B. dieses Jahr wieder Leute zum Lehrgang. Sprich mit Deinem Personalamt.
26.05.2011 21:55
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Gast
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Beitrag: #4
RE: Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
Hallo zusammen! Hi Katharina:-)

Also, ja, theorethisch ist es so, dass man sagt, tariflich Beschäftigte mit A-II-Prüfung seien Beamten mit Laufbahnprüfung im geh. Dienst gleichgestellt. Dem ist aber in der Praxis nicht so und vor allem kriegen die Tarifler im Verhältnis auch weniger Kohle, wenn sie in eine Führungsposition kommen sollten. Der Vergleich mit den EG-Gruppen zu den Besoldungsgruppen hinkt gewaltig. Ach so und nochwas, bei uns ist es so, dass für jemand mit A-I-Prüfung oder sogar Laufbahnprüfung m.D., als Verwaltungsfachangestelle/r bei EG 9 (ehem. BAT Vb) absolut Ende der Fahnenstange ist. Habe da schon einiges erlebt. Total frustrierend war das für manche Kolleginnen und Kollegen, die alles gaben und nebenher ackerten wie blöd, um die A-II-Prüfung zu machen. Als sie sie dann endlich hatten, änderte sich für sie die Situation trotzdem nicht. Sie blieben auf den alten Stellen sitzen. Glaub mir, Katharina, es wird immer so bleiben, dass die Beamten sich selber die guten Stellen zuschachern. Als tariflich Beschäftigte/r hat man da eben nur eine theoretische Chance, nicht aber in der Realität. Die A-II-Ausbildung ist nebenher möglich. Wenn man dafür zugelassen wird, stellen die einen für die Zeit, in der man das Kommunale Studieninstitut besuchen muß, frei. Meistens braten sie einem aber noch nen Vertrag über. Mußt Dich dann verpflichteten ein paar Jahre bei der DS zu bleiben. Andernfalls darfst Du die Ausbildungskosten zurück bezahlen. Meine Erfahrung ist die, dass heutzutage die "linientreue Beamtenschaft" wieder extremst hofiert wird. Die verbeamteten Kollegen mit eigener Meinung haben es dagegen auch sehr schwer. Ein paar wenige davon gibt es wirklich noch. Viel Glück! Hoffe, die DS genehmigt die Teilnahme an dem A-II- Lehrgang. Glück auf:-) Haegar
27.05.2011 08:27
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maennlich Katharina Offline
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Beitrag: #5
RE: Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
Ist vielleicht bei Euch so. Bei uns nicht. Ich mußte gar nichts unterschreiben und mich schon gar nicht zu irgendwas verpflichten, was das Bleiben angeht.

Bei uns gibt es auch nicht mehr so viele Beamte. Und ich arbeite in einer Behörde mit 800 Leuten.
Daß Du nach dem Lehrgang keinen Anspruch auf eine höherbewertete Stelle hast, dürfte wohl jedem klar sein.
27.05.2011 15:17
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Gast
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Beitrag: #6
RE: Von Angestelltem in den gehobenen Dienst mit Aufstieg ?
Nun gut, weshalb aber macht man sowas, wenn nicht zu dem Zwecke, eine realistische Chance auf mehr Kohle zu haben??? Sei es drum. In größeren Behörden sieht die Welt sicher auch anders aus, als in kleineren Kommunalverwaltungen. Das will ich durchaus glauben. Aber ich habe hier kein Blech geschrieben. Ohne solche Verträge schicken die niemand mehr auf Fortbildung. Kann man getrost vergessen. Es ist eh müssig, denn bringen tut's einem ja gar nichts, außer nem etwas schöner klingenden Berufstitel. Dafür aber kann man sich nichts kaufen. Glück auf:-) Haegar

30.05.2011 09:51
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