Therapie
#1

Hallo,

ich habe eine Frage und zwar:
Wenn man Anwärter(in) im öffentlichen Dienst ist und eine Therapie machen möchte. Kann das dazu führen, dass ich später nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werde? Icon_confused Mir macht der Job echt Spaß beim Staat, allerdings hatte ich jetzt lange Probleme im Privatleben, auch mit meiner Vergangenheit, was mir jetzt immer wieder zusetzt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich eine Therapie machen "darf" oder nicht. Auf´s Spiel setzen will ich nichts, in dem ich sage ich versuche es einfach mal. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen? D020

Danke euch für eure Antworten.
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#2

Hallo,
das koennte schon die Verbeamtung gefährden, wenn Du das Deinem Dienstherrn bzw. dem Amtsarzt mitteilst.
Schau mal hier:
www.kommunalforum.de/Thread-Gesundheitliche-Eignung?
Gruss
Bea
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#3

Zählen denn eigentlich psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen) zu chronischen Krankheiten? Ich meine das ist ja mit einer Therapie behandelbar mit Erfolgschance. Wäre ja schön wenn ich den Job machen will. Ich bin ja "willig" beim Staat zu arbeiten und meine Arbeit gut zu machen *eifrig nickt* tut mir leid das ich so viel frage ^^"
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#4

Entscheidend ist die Prognose, ob der Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Ob eine Therapie eine Verbeamtung auf Lebenszeit verhindern kann, weiß ich nicht sicher, aber ich würde das Risiko nicht eingehen.

Geh doch so vor: Mach die Therapie aber reiche die Belege nicht bei der Beihilfe ein und erwähne sie auch beim Hausarzt nicht, da sich der Amtsarzt evtl. bei diesem erkundigt.
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#5

(01.07.2012, 23:22)Gast schrieb:  Geh doch so vor: Mach die Therapie aber reiche die Belege nicht bei der Beihilfe ein und erwähne sie auch beim Hausarzt nicht, da sich der Amtsarzt evtl. bei diesem erkundigt.

Danke für den Tipp. Das habe ich auch schon überlegt. Allerdings ist eine Therapie ja teuer ohne Ende also für mich nicht stemmbar, wenn man bedenkt, dass ich mich alleine versorgen muss. Zum einen Schule, zum anderen Bahn etc. (Leben kostet ^^) Nervig ist das schon. Ich will ja arbeiten, aber ich will klar auch nicht immer tiefer versinken weil man mit sich nicht zurecht kommtIcon_rolleyes Jetzt zerbrech ich mir schon den Kopf drüber, war mit meinen Eltern bei einer Beratungsstelle deswegen, aber die meinten eben auch "Hm ja das kann schon den Job kosten im schlimmsten Fall". Ja klar sowas hört man gerne Icon_mrgreen Ich finde es irgendwo schade, dass man nen Job machen will aber dann durch diesen eingeschränkt werden soll sich Hilfe zu holen wenn man selbst sagt "Ich bräuchte es aber" A050 Da denk ich mir halt auch: "Das passt doch nicht so ganz..."
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#6

Es spricht nichts dagegen die Aufwendungen bei der Beihilfestelle geltend zu machen.
Die Beihilfe wird der Personalabteilung keine Auskünfte über deine Erkrankung geben - aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.
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#7

(02.08.2012, 15:10)Gast schrieb:  Es spricht nichts dagegen die Aufwendungen bei der Beihilfestelle geltend zu machen.
Die Beihilfe wird der Personalabteilung keine Auskünfte über deine Erkrankung geben - aus Datenschutzgründen nicht erlaubt.

...das mit dem Datenschutz erledigt sich, wenn sich die Beihilfestelle beim Dienstherrn befindet und dort - wie in vielen Fällen oft noch üblich - der Personalabteilung angegliedert ist....
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#8

Und selbst wenn die Beihilfestelle ausgegliedert ist würde ich dieser nicht vertrauen. Die Beihilfestelle wird von der Stadt bezahlt und steht im Wettbewerb mit anderen Abrechnungsträgern. Bei diesen Stellen will man sich mit dem Auftraggeber natürlich gut stellen. Also wird dann auf Nachfrage sicherlich telefonisch oder unter 4 Augen der eine oder andere Tipp gegeben...

Etwas Ähnliches habe ich bei den ebenfalls extern beauftragten, unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Datenschutzbeauftragten selbst erlebt.
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#9

Moin,

was ihr hier aufzeigt, ist der Weg zum Disziplinarverfahren. Sicher kann man alles mögliche versuchen zu verstecken, um eine Verbeamtung auf Lebenszeit hinzubekommen. Vielleicht geht es auch gut, vielleicht aber auch nicht. Dann kommt ein Diszi und man ist (möglicherweise) raus aus dem öffentlichen Dienst. Der saubere Weg ist, die Behandlung durchzuführen und in der Anamnese mit anzugeben. Eine temporäre psychische Belastung, die therapiert ist, muss nicht zur Dienstunfähigkeit führen. Im Zweifel ist aber immer noch ein Arbeitsverhältnis möglich - bei einem Disziplinarverfahren kann man den Arbeitsplatz vollständig verlieren und hat eine erhebliche Scharte im Lebenslauf (von den dann entstehenden Folgen für eine latente psychische Erkrankung einmal abgesehen).

Viele Grüße
1887


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#10

Hallo alle zusammen,

erst mal danke für eure ganzen Antworten. Klüger bin ich noch immer nicht. Eigentlich trau ich mich nicht mal in Therapie zu gehen, einfach weil ich eben die ganze Zeit Angst habe "Es könnte mich den Job kosten". Es wurde ja ein Verdacht gestellt (Borderline) auf Grund der Vergangenheit, aber nie bestätigt. Bekannt waren von einer früheren Therapie nur, dass ich ein Problem habe emotionale Bindungen zu meinen Mitmenschen aufzubauen oder sie extrem werden können. Heißt: Entweder ich hänge an jemanden mit Herz und Seele oder mir ist jemand komplett gleichgültig. Allerdings bin ich verunsichert, ob Borderline eben ein Entlassungsgrund wäre, da es ja bis heute als nicht heilbar gilt Sad .
Es gibt zwar Therapiemöglichkeiten, die mir auch helfen würden, dass ich möglichst nahe an ein "normales Leben" herangeführt werden könnte, aber ganz geht das wohl nie weg. Vielleicht gibt es ja hier zufällig auch jemanden, der an Borderline oder einer ähnlichen psychischen Krankheit leidet und mir sagen kann wie es bei ihm lief?

Alles Liebe und danke für eure Antworten.
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