01.07.2012, 16:42
Hallo,
ich habe eine Frage und zwar:
Wenn man Anwärter(in) im öffentlichen Dienst ist und eine Therapie machen möchte. Kann das dazu führen, dass ich später nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werde? Mir macht der Job echt Spaß beim Staat, allerdings hatte ich jetzt lange Probleme im Privatleben, auch mit meiner Vergangenheit, was mir jetzt immer wieder zusetzt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich eine Therapie machen "darf" oder nicht. Auf´s Spiel setzen will ich nichts, in dem ich sage ich versuche es einfach mal. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?
Danke euch für eure Antworten.
ich habe eine Frage und zwar:
Wenn man Anwärter(in) im öffentlichen Dienst ist und eine Therapie machen möchte. Kann das dazu führen, dass ich später nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werde? Mir macht der Job echt Spaß beim Staat, allerdings hatte ich jetzt lange Probleme im Privatleben, auch mit meiner Vergangenheit, was mir jetzt immer wieder zusetzt. Jetzt weiß ich nicht, ob ich eine Therapie machen "darf" oder nicht. Auf´s Spiel setzen will ich nichts, in dem ich sage ich versuche es einfach mal. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen?
Danke euch für eure Antworten.