21.09.2016, 14:53
Hallo,
ich berechne gerade in einem Bereich erstmals Gebühren und frage mich, ob auf die Anlagepositionen, die als Festwert bestehen, kalkulatorische Zinsen aufzuschlagen sind.
Der Wert des Festwerts bleibt ja unverändert, wird nicht abgeschrieben. Neuanschaffungen gehen direkt in den Aufwand. Nach meinem Verständnis müsste daher auf den Festwert in voller Höhe kalkulatorische Zinsen berechnet werden, oder?
ich berechne gerade in einem Bereich erstmals Gebühren und frage mich, ob auf die Anlagepositionen, die als Festwert bestehen, kalkulatorische Zinsen aufzuschlagen sind.
Der Wert des Festwerts bleibt ja unverändert, wird nicht abgeschrieben. Neuanschaffungen gehen direkt in den Aufwand. Nach meinem Verständnis müsste daher auf den Festwert in voller Höhe kalkulatorische Zinsen berechnet werden, oder?