Eingruppierung nach ALII
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Gast
Unregistered

 
Beitrag: #1
Eingruppierung nach ALII
Hallo,

ich hänge zurzeit in der Stufe 6 fest, da unsere Verwaltung darauf aus ist, möglichst die Gehaltsstufen niedrig zu halten.

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine höhere Gruppe durch diese Weiterbildung? Verwaltungsfachangestellte dürfen ja auch nicht unter der 5 eingruppiert werden.


01.09.2011 15:08
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Gast
Unregistered

 
Beitrag: #2
RE: Eingruppierung nach ALII
ich glaube da hast du keinen tariflichen anspruch drauf.
aber du darfst dich damit auf entsprechende stellen bewerben.
01.09.2011 16:16
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Leibit87 Offline
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Beiträge: 10
Registriert seit: Jul 2011
Beitrag: #3
RE: Eingruppierung nach ALII
Nein, ein gesetzlicher Anspruch auf Höhergruppierung besteht nicht. Du hast mit dem AII allerdings die Zulassungsvoraussetzung um an den Auswahlverfahren für Stellen des gehobenen Dienstes (Stellenausschreibungen) teilzunehmen.
02.09.2011 08:06
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Gast
Unregistered

 
Beitrag: #4
RE: Eingruppierung nach ALII
Du könntest dir aber auch ohne ALII eine Stelle suchen die bis zu Entgeltgruppe 8 bewertet ist.

Hatte bei meinem AG das selbe Problem ("Niedrig halten"), ALII gemacht und mir eine andere Stelle bei einem anderen AG gesucht mit entsprechend wesentlich höherer Entgeltgruppe.

Jeder ist sich selbst sein Glückes Schmied Icon_cheesygrin

08.09.2011 18:17
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