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Eingruppierung Kassenleiter
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Nachricht |
Bianga
Unregistered
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Eingruppierung Kassenleiter
Also angenommen der Kassenverwalter ist "Leiter der Vollstreckungsstelle" dann müsste er also lt. Anlage zum früheren BAT nach V B, also nach EG 9 eingruppiert werden. Was ist allerdings wenn er diese Tätigkeit zwar seit einigen Jahren ausführt, aber keinen AL II gemacht hat, also kein Verwaltungsbetriebswirt ist? (und auch unter 40 Jahre ist) Hätte er dann trotzdem einen Anspruch auf EG 9 aufgrund der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit?
Gruß
Michael
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| 03.06.2011 12:51 |
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Bianga
Unregistered
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RE: Eingruppierung Kassenleiter
Danke für die schnelle Antwort!
Die Stelle muss normalerweise von den Voraussetzungen nach 9 (früher V b) bewertet werden. (ist in der Anlage 1a zum Bat, die ja noch zählt so festgelegt!) Wobei ich das den Vorgesetzten noch belegen muss, aber auch kann. Aber das mit dem "eh" fehlendem AL 2 hatten Sie mir schon gesagt!
Worauf kann ich mich berufen? (wo steht das?)
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| 03.06.2011 18:59 |
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Bianga
Unregistered
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RE: Eingruppierung Kassenleiter
Hab mich jetzt nochmal ein bisschen eingelesen.
Also, dass die Anlage 1 A zum BAT bei der Eingruppierung weiterzählt ist soweit klar. Somit EG 9. Aber wie ist es mit der Anlage 3 zu § 25 BAT? Der dürfte ja nicht mehr zählen, hat ja nichts mit der Anlage 1 A zu tun, oder? Somit fällt die Prüfungserfordernis weg, was also zwingend eine Eingruppierung nach der ausgeführten Tätigkeit (in diesem Fall "Leiter der Vollstreckungsstelle") nach sich ziehen würde. Liege ich da richtig? Dann hätte also theoretisch die Eingruppierung in EG 9 bereits mit Einführung des TVÖD erfolgen "müssen"!!!
Wobei da die Regelung nach BAT ja nicht sonderlich "fair" war, denn die Tätigkeit zwar ohne Beanstandung auszuführen aber aufgrund der fehlenden Prüfung weniger Geld zu verdienen ist ja ausschließlich "Arbeitgeber"-freundlich.
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| 04.06.2011 11:27 |
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