Einbringung von Grundstücken
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Beitrag: #1
Einbringung von Grundstücken
Hallo liebe Kollegen und Kollegen,

kann mir jemand eine Definition geben zu "eingebrachten Grundstücken"???

Bzw. Kann mir jemand erklären was damit gemeint ist? Bin gerade dabei mich in die Materie "Städtebauliches Sondervermögen" einzuarbeiten... aber es scheitert an einigen Fachbegriffen .

Liebe Grüße
Mitarbeiter Stadtverwaltung


04.01.2011 17:42
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