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E-Government Definition
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Nachricht |
Niklas
Unregistered
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E-Government Definition
Hallo,
ich habe an der Berufsfachschule das Referatsthema "Vorteile und Nachteile des E-Governments in Kommunen" übernommen und stehe ganz am Anfang meiner Internet-Recherche.
a) Zunächst möchte ich ermitteln, was E-Government für Kommunen überhaupt bedeutet. Der E-Government Definition auf Wikipedia ist recht global (E-Government umfasst E-Administration und E-Democracy, das sich wiederum in E-Partizipation / E-Voting unterteilt....). Gibt es auch eine spezielle Definition für das kommunale E-Government ?
b) Als Vorteil des EG wird auf Wikipedia hauptsächlich der bessere Kontakt mit den Behörden genannt, als Nachteil der gefährdete Datenschutz. Bzgl. der Kosten sind die Angaben widersprüchlich - einerseits wird von Einsparungen aufgrund der günstigeren E-Kommunikation gesprochen. Andererseits von Mehrkosten aufgrund der nötigen Sicherheitsmaßnahmen; ferner müsse in Kommunen der persönliche Kontakt parallel ermöglicht werden. Auch dazu bin ich für Tipps und Ergänzungen dankbar.
Beste Grüße
Niklas
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| 08.01.2012 20:30 |
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Gast
Unregistered
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RE: E-Government Definition
a) Die Definition bleibt genauso. Inhalte sind eben speziell die kommunalen Themen, auch hier gibt es Bürgerbeteiligung, Wahlen, Verwaltungsvorgänge
b) Wenn ich den IT-Bereich betrachte - ist hier momentan eine Kostensteigerung zu sehen.
Tatsächlich wird nicht einfach (teures) Personal in (preiswertere) Technik umgewandelt. Es findet oft eine doppelte Aktenführung (Papier und elektronisch, zumindest teilweise) statt. Elektronische Datenmengen wachsen - hier steigen die Kosten für die Datenspeicherung, Datensicherung und Einführung langjähriger Aufbewahrungsysteme ("digitale Archivsysteme" - das Thema ist noch nicht zufriedenstellend geklärt!). Das Ändern jahrzehntelanger bürokratischer Abläufe, Strukturen, Prozesse in eine optimale Form unter Berücksichtigung der elektronischen Möglichkeiten wird wohl noch eine ganze lange Weile dauern...
Beatrix
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| 11.01.2012 12:02 |
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