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Brauchen Kommunen hauptamtliche Beigeordnete ?
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Nachricht |
Gerhard A. Spiller
Profi
  
Beiträge: 36
Registriert seit: Jul 2011
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RE: Brauchen Kommunen hauptamtliche Beigeordnete ?
Wahrscheinlich sollte man die Beantwortung dieser Frage von einigen Faktoren abhängig machen:
1. Handelt es sich um eine reguläre Stelle, die nur anderweitig besetzt werden soll, oder wird die Stelle neu geschaffen? Wird u.U. eine reguläre Stelle verändert, um die neue Stelle schaffen oder mit einem Aufgabenbereich ausstatten zu können? Zu diesem Punkt gehört meines Erachtens auch die Frage nach der Vergütungshöhe, ggfs bislang und nach der Wahl einer Person zum/zur Beigeordneten.
2. Kann die vorgesehene Person ihre Funktion auch fachlich kompetent ausüben, oder handelt es sich um eine Stelle für eine 'verdiente' Person, z.B. der Politik?
Solange die Schaffung und Besetzung einer solchen Stelle mit fachlich geeigneten Leuten erfolgt, kann nach meinem Dafürhalten die Sicht eines Seiteneinsteigers durchaus nützlich sein. Leider steht zu befürchten, dass es anders kommen wird, denn man muss schon den Aufbau und die Ablaufstruktur einer Verwaltung kennen, um positiv wirken zu können.
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| 19.08.2011 11:08 |
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Gast
Unregistered
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RE: Brauchen Kommunen hauptamtliche Beigeordnete ?
Die Beigeordneten-Positionen werden in der Regel nach einer wenig transparenten Logik mit Kandidaten besetzt, die ein mehrheitsfähiges Parteibuch besitzen. Fast jeder Kandidat/jede Kanidatin wird mittels eines abgekarteten Spiels unter den Parteien auf den Sessel gehoben. Die Kandidaten sind in der Regel gute Rhetoriker mit einer schnellen Auffassungsgabe. Mehr nicht. Ganz ehrlich: Für die fachliche Unterstützung des (Ober)Bürgermeisters und Umsetzung der Ratsvorgeben sind andere in den Rathäusern zuständig. Natürlich braucht keine Stadt und keine Kreisverwaltung Beigeordnete! Es ist Luxus und wird von vielen Parteien gewünscht, darum steht's auch im Gesetz. Die Parteien erhoffen sich mehr politische Einflussnahme, wenn sie ihren Wunschkandidaten/kandidatin durchsetzen. Aber mal ehrlich: Ein (Ober)bürgermeister kann mit einer guten Mannschaft im Hintergrund, bestehend aus Laufbahnbeamten und tarifl. Beschäftigten genauso gut agieren. Und auch die Aufgaben(vorgaben) des Rates werden genauso gut umgesetzt. Darum selbstverständlich: künftig Beigeordnete (+ Steuergelder) einsparen!
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| 24.08.2011 13:13 |
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Marcel
Unregistered
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RE: Brauchen Kommunen hauptamtliche Beigeordnete ?
In meinem Bundesland Brandenburg MÜSSEN Kommunen sogar mindestens einen Beigeordneten wählen.
Kommunen, dies sich der teuren Praxis verweigern, werden von der Kommunalaufsicht gerügt. Gerade geschehen vom Landkreis Barnim gegenüber der Stadt Bernau bei Berlin.
Der Landkreis beruft sich auf die Kommunalverfassung Brandenburg. Nach § 59 der Kommunalverfassung kann in kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 15 000 Einwohnern und kreisfreien Städten ein Beigeordneter oder können mehrere Beigeordnete gewählt werden. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht ist dies so zu deuten, dass mindestens ein Beigeordneter zu wählen ist.
Die Parteien haben also schon in der Landesverfassung dafür gesorgt, dass in den Kommunen teure Posten für ihre verdienten Mitglieder geschaffen werden müssen. Ein weiteres Beispiel für sinnlose Landesgesetze, die ohne Frage in die Organisationshoheit der Gemeinden und damit die Kommunale Selbstverwaltung eingreifen und ein vernünftiges Wirtschaften unmöglich machen. Ähnlich verhält es sich ja mit der Pflicht, hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu beschäftigen ...
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| 13.09.2011 12:27 |
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