Belegeinsicht bei der Rechnungsprüfung
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Chris73 Offline
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Beitrag: #1
Belegeinsicht bei der Rechnungsprüfung
Darf bei einer Rechnungsprüfung für den Jahresabschluß der Gemeinde ein Beleg aus dem Beleg-Ordner zu Prüfungszwecken entnommen werden oder muß dieser in jedem Fall im Ordner drinne bleiben?

Gibt es da konkrete Vorgaben und wenn ja, wo kann ich diese nachlesen?


24.04.2008 17:27
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Fpr46 Offline
Einsteiger
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Beiträge: 2
Registriert seit: May 2008
Beitrag: #2
RE: Belegeinsicht bei der Rechnungsprüfung
Hallo,

Ich würde mir vom Beleg eine Kopie machen und darauf vermerken, wo das Original zu finden ist. Ich bin der Meinung, dass die Belege in den Belegordnern verbleiben sollten.

Allerdings ist das nur meine Meinung, ob es darüber Vorschriften gibt kann ich Dir leider auch noch nicht sagen, da mir meine erste Rechnungsprüfung in unserer Gemeinde erst noch bevor steht.
09.05.2008 10:23
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