Beamte - Wechsel zu anderem Dienstherrn
#1

Hallo,

ich bin kommunale Beamtin auf Lebenszeit (A10) seit knapp zwei Jahren. Eventuell will ich nun zu einem anderen Dienstherrn (Bezirk oder Land) wechseln. Dann habe ich ja die Möglichkeit, mich entlassen oder abordnen zu lassen. Ich frage mich jedoch, was jeweils für Vor- und Nachteile dabei entstehen. Hat da jemand Erfahrung? Werden mir meine Zeiten bei der Kommune alle angerechnet, sodass ich dann auch entsprechend befördert werden kann? Bewerbe mich derzeit nur auf A11-er Stellen. Oder muss ich wieder entsprechende Wartezeiten bei Bezirk oder Land erneut bestreiten?

Ich hoffe auf Antworten. Danke.
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#2

Hallo,
bloß keine Entlassung beantragen! Abordnung ist auch nicht gut. Der "normale" Weg ist die Versetzung. Versuche zunächst ein Versetzungsdatum zu finden, mit dem sich der abgebende und der aufnehmende Dienstherr einvernehmlich abfinden können. Warte ab, bis der aufnehmende Dienstherr den abgebenden Dienstherr auffordert, deine Versetzung in die Wege zu leiten. Versuche, eine Fotokopie/Durchschrift dieses Anforderungsschreibens zu erhalten. Stelle dann den Versetzungsantrag. Alle erworbenen Rechte (Dienstzeiten usw.) bleiben erhalten, da das Beamtenverhältnis bei einem anderen Dienstherrn fortgesetzt wird. Kläre die Übernahme der Resturlaubstage noch vor dem Versetzungsantrag mit dem neuen Dienstherrn ab. Gruß Dienstherrnhopper (3)
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#3

(14.02.2012, 14:53)Gast schrieb:  Hallo,
bloß keine Entlassung beantragen! Abordnung ist auch nicht gut. Der "normale" Weg ist die Versetzung. Versuche zunächst ein Versetzungsdatum zu finden, mit dem sich der abgebende und der aufnehmende Dienstherr einvernehmlich abfinden können. Warte ab, bis der aufnehmende Dienstherr den abgebenden Dienstherr auffordert, deine Versetzung in die Wege zu leiten. Versuche, eine Fotokopie/Durchschrift dieses Anforderungsschreibens zu erhalten. Stelle dann den Versetzungsantrag. Alle erworbenen Rechte (Dienstzeiten usw.) bleiben erhalten, da das Beamtenverhältnis bei einem anderen Dienstherrn fortgesetzt wird. Kläre die Übernahme der Resturlaubstage noch vor dem Versetzungsantrag mit dem neuen Dienstherrn ab. Gruß Dienstherrnhopper (3)
Kann ich nur beipflichten.
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#4

Moin,

die Abordnung und anschließende Versetzung ist das gängige Verfahren und für Dich das beste Verfahren.

Ich habe mich beim Wechsel entlassen lassen müssen (habe mich für den Wechsel in eine Planstelle mit einer niedrigeren Besoldung einweisen lassen). Dabei habe ich darauf geachtet, dass die Zeit zwischen Entlassung und Einstellung sehr kurz war, ganz ohne Ängste ist das dennoch nicht.

Es gibt eine dritte Möglichkeit, die zwischen den Behörden vermieden wird. Das ist die Entlassung durch Einstellung beim neuen Dienstherrn (Verbot des Doppelbeamtenverhältnisses).

Grüße
1887
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#5

Nochmal: Eine Abordnung ist nicht gut und auch nicht üblich! Es besteht die Gefahr, dass du beim aufnehmenden Dienstherrn nicht gut "einschlägst". Das Risiko besteht immer und kann fachlich, persönlich oder sonstwie geschuldet sein.

Es wird dann im Zweifel die Aufhebung der Abordnung veranlasst. Stell dir in einem solchen Fall einmal vor, wie du beim abgebenden Dienstherrn, der dich in einem solchen Fall wieder aufnehmen muss, da stehst. Richtig: Auf jeden Fall nicht als "Leuchtturm" sondern eher als Armleuchter. Das gilt es von vorneherein zu verhindern. Eine unwiderrufliche Versetzung von Anfang an ist der einzig richtige Weg für dich. Sollte es in der neuen Dienststelle wirklich nicht deinen Erwartungen entsprechen, kannst du mit einem "sauberen" Lebenslauf eine weitere Umorientierung starten. Mit einer "geplatzten" Abordnung wäre m.E. auch der (für Bewerbungen so wichtige) Lebenslauf beeinträchtigt. Gruß Dienstherrnhopper (3)
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#6

Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon weitergeholfen. Habe auch eine Zusage für eine neue Stelle bekommen. Bezüglich der Versetzung geht es nun um den Termin, wann ich gehen kann. Meine Dienststelle will mich noch ein paar Monate halten. Der neue Dienstherr möchte jedoch, dass ich so schnell wie möglich bei ihm anfange. Ich hoffe, dass es da eine Einigung gibt. Da kann ich ja erstmal nicht viel machen. Wie ist das eigentlich, wenn mich mein alter Dienstherr nun wirklich noch ganze drei Monate behalten will und der neue Dienstherr da nicht mitmacht. Können die sich theoretisch auch noch für einen anderen Bewerber entscheiden????
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#7

Hallo Arquett.

Ich möchte mich in ein anderes Bundesland versetzen lassen.
Kannst du mir mal erzählen wie du bei deiner Versetzung vorgegeangen bist, an wen du dich da gewendet hast und so.

Das wäre echt nett.

Danke
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#8

Hallo zusammen,

ich habe auch eine Frage zu diesem Thema. Ich bin seit vergangenem Jahr auf Lebenszeit verbeamtet und werde (wenn alles gut läuft) in absehbarer Zeit zu einem anderem Dienstherrn wechseln. Muss ich dann für noch einmal zu einer amtsärztlichen Untersuchung?

Danke für Eure Antworten und einen sonnigen Tag!

Gruß
Sonnenblume
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#9

Diese Entscheidung trifft die neue Behörde!
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#10

Hallo,
ich habe da auch mal eine Frage. Ich möchte mich auch gern von einem Bundesland in ein anderes Bundesland versetzen lassen.
Aber wie mache ich das genau? Stelle ich den Antrag bei meinen jetzigen Dienstherren und bewerbe mich dann in beim anderen Dienstherren? Ich bin da im Moment noch leider etwas Hilflos.
Könnt ihr mir da ein paar Tips geben wie das geht?
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#11

So weit ich weiß, kann eine Versetzung in ein anderes Bundesland erfolgen, wenn die Ausbildungsschwerpunkte dem anderen Bundesland entsprechen. Das entscheidet meines Erachtens der neue Dienstherr. Hat die Übernahme Erfolg, muss lediglich ein Einstellungszeitraum ausgehandelt werden. Wichtig ist auch, das die Ansprüche gleich bleiben und keine Nachteile entstehen. Das mit der Übernahmemöglichkeit habe ich einmal im Beamten Gesetz gelesen, weis aber im Moment nicht genau wo, aber es soll definitiv möglich sein, wenn wie schon beschrieben die Qualifikation übereinstimmen.
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#12

Hab es doch noch gefunden nämlich Paragraph 28 ff BBG!
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#13

Versetzung in ein anderes Bundesland:
in Bayern geregelt in Art. 11 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2 LlbG - generelle Zustimmung des Landespersonalausschusses: Ziff. 4 ARLPA vom 9.10.2010
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#14

(23.02.2012, 21:23)Arquett schrieb:  Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir schon weitergeholfen. Habe auch eine Zusage für eine neue Stelle bekommen. Bezüglich der Versetzung geht es nun um den Termin, wann ich gehen kann. Meine Dienststelle will mich noch ein paar Monate halten. Der neue Dienstherr möchte jedoch, dass ich so schnell wie möglich bei ihm anfange. Ich hoffe, dass es da eine Einigung gibt. Da kann ich ja erstmal nicht viel machen. Wie ist das eigentlich, wenn mich mein alter Dienstherr nun wirklich noch ganze drei Monate behalten will und der neue Dienstherr da nicht mitmacht. Können die sich theoretisch auch noch für einen anderen Bewerber entscheiden????

Hallo,

hier gibt es eine ganz einfach Lösung, sollte dich dein derzeitiger Dienstherr nicht gehen lassen, beruft dich dein neuer Dienstherr ganz einfach mit einer Einstellungsurkunde wieder in ein neues Dienstverhältnis. Man sollte sich vor Annahme der Ernennungsurkunde vom neuen Dienstherr bestätigen lassen, dass das bestehende Dienstverhältnis (Beamter auf Lebenszeit) wie bisher weiter geführt wird.

Wenn dein neuer Dienstherr es so eilig hat, hat er mit der Vorgehensweise keine Probleme (meistens wird diese Vorgehensweise nur von Nachbarkommunen vermieden, da man hier eine dauerhafte Konkurenzsituation vermeiden will.

Gruß,

Highwayman
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#15

Habe eine Versetzung von Ministerium a in eine nachgeordnete Behörde von Ministerium b innerhalb eines Landes. In der Versetzungsurkunde steht aber nicht der Name der nachgeordneten Behörde sondern das Ministerium b. Nunmehr wurde die nachgeordnete Behörde an ein anderes Ministerium c angegliedert. Wie muss hier seitens des Dienstherrn gehandelt werden. Kann ich als Beamter den Wechsel ablehnen und wenn ja, welche Fristen sind einzuhalten?
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