Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr
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Gast
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Beitrag: #1
Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr
Hallo,

in unserer Gemeinde zahlen wir an die Feuerwehrleute für ihre Einsätze Verdienstausfall (Selbstständige) bzw. wir erstatten Arbeitgebern das Gehalt (Arbeitnehmer). Führungskräfte erhalten ferner Aufwandspauschalen bis 300 € im Monat. Nun ist die Feuerwehr mit der Forderung an uns herangetreten, für jede geleistete Einsatzstunde eine pauschale Einsatzentschädigung zu zahlen. Man denkt an 10 € / Stunde.

Wie wird das in anderen Kommunen gehandhabt ? Wir befürchten, dass dann der Status des Ehrenamts verloren geht und wir für alle Feuerwehrleute Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten.

Viele Grüße

Andre


05.01.2012 10:58
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Gast
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Beitrag: #2
RE: Aufwandsentschädigungen Freiwillige Feuerwehr
Hallo!

Die Frage beantwortet Dir zum einen das Feuerwehrgesetz deines Bundeslandes. Also als erstes daher die Frage nach Deiner Herkunft.

Nur darin ist normiert, wer tatsächlich Aufwandsersatz erhält - entweder, wie der Kommandant verpflichtend oder z.B. Gerätewarte nach pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde.

Kostenersatz erhalten private Arbeitgeber ebenfalls gem. der gesetzlichen Regelung.

mfg
BerndW
01.03.2012 15:48
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